26-06-2013, 15:41
So ist es, der Vertrag regelt nicht den Trennungsunterhalt, sondern nur den Nachehelichenunterhalt, ergo für das Trennungsjahr ist vertraglich nichts geregelt und da kommen die 1000 € ins Spiel. Da wir jetzt mit der Mediation begonnen haben, stehen wir wahrscheinlich am Anfang des Trennungsjahres. Also entweder muss ich nach dem Trennungsjahr die 650 bzw. 700 aus dem Vertrag zahlen, oder wir heben den Vertrag mit der Mediationsvereinbarung auf und die 1000 € laufen weiter. Im Moment sieht es so aus, dass der Vertrag wohl eingehalten wird, WEILL...und das hat auch die Frau erlesen, sollte sie Kraft Vertrag einen geminderten Unterhalt bekommen, steigen die Sozialleistungen entsprechend an. Das haben wir dann mit diversen Rechenmodellen so bestätigt bekommen. Unterm Strich jetzt also die Erkenntnis, warum sollen wir als im Wechselmodell befindlichen Eltern den Vertrag der vor vielen Jahren abgeschlossen wurde aufgeben, um so die Staatskasse zu entlasten, denn zahle ich 1000 € Nachehelichenunterhalt, sinken die Sozialleistungen entsprechend. Sie hat aber nächste Woche einen Termin bei der ARGE zwecks Information. Ich werde berichten.