guten Tag an die Runde,
Durch das FG ist Beschluss ergangen, daß einmal wöchentlich Umgang stattfinden soll und mit der Umsetzung ist das Jugendamt beauftragt.
Konkrete Frage:
Ist der Beschluss des Familiengerichtes für das JA bindend oder eine Empfehlung ? Kann man sich darauf berufen, dass das JA verpflichtet ist,
die Umgangstermine einmal wöchentlich einzuhalten ? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses ? Hat das JA ausreichende Kräfte vorzuhalten, die für den Fall des Erkrankens/Urlaubs einspringen ?
(Das für uns zuständige Jugendamt verweist mich anschließend darauf, daß es aus Personalgründen und verwaltungsinternen Gründen -die Kosten müssen erst durch ein Gremium bewilligt werden- nicht schnell umsetzen kann. Ich solle zunächst beim JA einen Antrag stellen, dass der begleitete Umgang finanziert werden kann, erst nach Bewilligung würde das JA tätig werden können. Es könne auch nicht sichergestellt werden, dass kurzfristig eine umgangsbegleitete Person gefunden werden könne. )
Man würde wieder schriftliche Bescheid geben, sobald die Voraussetzungen geklärt wären, und dann könne die Suche nach einer umgangsbegleitenden Person beginnen.
Ich habe zwar einen Gerichtsbeschluss, aber das Jugendamt sagt, langsam, langsam, wie wir das umsetzen müssen wir erst prüfen.
Kann hierzu jemand sachentsprechende Antworten geben ?
Durch das FG ist Beschluss ergangen, daß einmal wöchentlich Umgang stattfinden soll und mit der Umsetzung ist das Jugendamt beauftragt.
Konkrete Frage:
Ist der Beschluss des Familiengerichtes für das JA bindend oder eine Empfehlung ? Kann man sich darauf berufen, dass das JA verpflichtet ist,
die Umgangstermine einmal wöchentlich einzuhalten ? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Durchsetzung des Gerichtsbeschlusses ? Hat das JA ausreichende Kräfte vorzuhalten, die für den Fall des Erkrankens/Urlaubs einspringen ?
(Das für uns zuständige Jugendamt verweist mich anschließend darauf, daß es aus Personalgründen und verwaltungsinternen Gründen -die Kosten müssen erst durch ein Gremium bewilligt werden- nicht schnell umsetzen kann. Ich solle zunächst beim JA einen Antrag stellen, dass der begleitete Umgang finanziert werden kann, erst nach Bewilligung würde das JA tätig werden können. Es könne auch nicht sichergestellt werden, dass kurzfristig eine umgangsbegleitete Person gefunden werden könne. )
Man würde wieder schriftliche Bescheid geben, sobald die Voraussetzungen geklärt wären, und dann könne die Suche nach einer umgangsbegleitenden Person beginnen.
Ich habe zwar einen Gerichtsbeschluss, aber das Jugendamt sagt, langsam, langsam, wie wir das umsetzen müssen wir erst prüfen.
Kann hierzu jemand sachentsprechende Antworten geben ?