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Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter
#11
(01-04-2013, 12:26)hitman90 schrieb: @ Ibykus
Nun habe ich eine mitteilung bekommen das das verfahren automatisch geschlossen wird , wenn ich dem nicht innerhalb von 3 wochen widerspreche.
was ist das denn schon wieder für ein bullsheet?

Ein gerichtliches Verfahren wird beendet durch:
-gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss, ParteienVergleich)
-durch Klagerücknahme
-oder durch Erledigterklärung

Scheinbar will das Gericht das Verfahren wegen Nichtbetreibens einstellen, wenn du von ihm geforderte Prozesshandlungen nicht vornimmst ...

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder in den familiengerichtlichen Verfahren scheint man ohnehin zu machen, was man will.

Dann widersprichst Du eben und teilst mit, dass Umgang im -oben beschrieben (alle 14 Tage WE und wochentlich wenigstens einen Nachmittag)- Umfang beantragt wird.

Die Dir zugebilligten zwei Stunden sind eine Frechheit.
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RE: Was versteht man unter Umgang mit der 6Jährigen Tochter - von Ibykus - 01-04-2013, 14:24

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