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Argumente gegen begleiteten Umgang
#60
(30-03-2013, 11:11)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wenn der Vater dem Begleiter zeigt, dass er sich durch den Begleiter belästigt fühlt, wird der Begleiter gierig. Besser ist es, dem Begleiter gegenüber den Eindruck zu erwecken, dass er einem egal sei, ihn zu fragen, ob er sich auf seinem überflüssigen Posten blöd vorkommt.
Mit dem Einen wie mit dem Anderen schafft man sich -mehrfach erlebt!- nur zusätzliche Probleme.

Entweder, man reagiert sofort auf die gerichtliche Verpflichtung hin und legt in der Beschwerdeinstanz substantiiert und überzeugend da, dass "begleiteter Umgang" nicht erforderlich ist und und die Entscheidung dazu rechtswidrig, oder man zeigt Gute Laune zu Bösem Spiel.

Der Umgangsbegleiter kann i.d.R. nichts dafür, wenn das Gericht einen solchen bestellt.
Es ist aber äußerst wichtig, ein gutes Ergebnis in Form von positiven Stellungnahmen zu erzielen.

Ein verärgerter Begleiter kann Dir das Leben zur Hölle machen!
Wer schon bei Verfahrensbeginn hilflos und ohne Erfahrung ist, kommt aus der Nummer nur sehr schwer wieder raus, wenn er zu allem Übel auch noch schlechte Umgangsnoten erhält.

Skipper schrieb:- Betreuter Umgang wird mir generell zu negativ gesehen.
der läßt sich auch vom umgangsberechtigten Vater beantragen.

Kurzes Schreiben ans JA, dass man sich überfordert fühlt und im Rahmen des Umgangsrechtes um Unterstützung bittet.
Mach das! und freu Dich, wenn Du anschließend immer einen "Kontrolleur" an der Backe hast und infolge dessen Du mit Deinen Kindern nicht mehr tun und lassen kannst, was Dir gerade gefällt.

Skipper schrieb:Er wird idR angeordnet, weil der Vater eben kein 'Kinderschänder' ist und soll das Kind aus den Fängen der Mutter lösen und überhaupt erstmal in die Nähe des Vaters bringen und gegenseitige Vater-Kind-Wahrnehmung ermöglichen.
Eigentlich ist er nur gerechtfertigt, WENN der Vater ein Kinderschänder ist!

Um das Kind aus den Fängen der KM zu lösen, ist er die denkbar ungeigneteste Maßnahme.
Denn wenn das Kind von seinem Vater entfremdet wurde, dann fremdelt es einem Umgangsbegleiter ggü auch. Die KM selbst oder Verwandte, zu denen das Kind enge Beziehungen unterhält, könnten durch ihre Anwesenheit erreichen, dass das Kind zu "Fremden" Nähe aufbaut. Man muss natürlich bei Allem auch immer auf das Alter des KIndes abstellen.

Skipper schrieb:- Die Dauer des betr. Umgangs würde ich nicht abstrakt festlegen, sondern am Ergebnis festmachen.
Probier es aus!
Du wirst wahrscheinlich die Erfahrung machen, dass Du das, was die Umgangsbegleitung als Ergebnis feststellt, nur mit "extremer Kooperation" (das andere Wort wäre Arschkriecherei) beeinflussen kannst.

Viel Spaß!
Rolleyes
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RE: Argumente gegen begleiteten Umgang - von Ibykus - 29-03-2013, 12:59
RE: Argumente gegen begleiteten Umgang - von Ibykus - 29-03-2013, 14:42
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