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OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind.
#6
(28-02-2013, 21:24)beppo schrieb: Ich kenne Prozesskostenvorschuss bisher nur zu Gunsten der Exfrau als Ausdruck der ehelichen Solidarität.
Sie selbst bringt diese ja auch dadurch zum Ausdruck, dass sie ihren zukünftigen Exehemann vor Gericht zerrt
Dazu fällt mir "Till Death Do Us Part" ein.
Zitat:Eins hab ich von euch Sozen gelernt. Wer hat, der gibt, und wenn du etwas hast, dann gibt es bloß nicht her!
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RE: OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind. - von Das Nerdliche Orakel - 28-02-2013, 23:18

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