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BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt
#9
Entscheidungen zum Elternunterhalt haben Konjunktur, besonders beim BGH. Gleich noch eine vom 5.2.2014, Az. XII ZB 25/13 Volltext: http://openjur.de/u/679312.html

Auch hier gehts wieder um einen pflegebedürftigen Vater im Heim, die Tochter soll für ihn zahlen, für die Zeit von März 2011 bis zum Tod des Vaters am 24. Juni 2012. Sie verdient 1785 EUR, ihr Ehemann >4000 EUR, sie wohnen in einer 80qm - Eigentumswohnung. Sie zahlt zwischen 115 und 267 EUR Elternunterhalt, man möchte von ihr 418 EUR, sie wird verklagt und verliert. Zahlen!

Vor dem BGH verliert sie ebenfalls. Neben einigen Detailberechnungen macht der BGH interessante Aussagen zum Wohnvorteil: Der ist genauso zu werten wie bei Ehegatten- oder Kindesunterhalt. Es war also ein Fehler, die Eigentumswohnung zu kaufen und brav abzuzahlen, denn damit entstand ein Wohnwert, der ihr Einkommen erhöht und damit auch die Unterhaltszahlungen. Auch der Autokredit für das Auto, mit dem sie zur Arbeit fählt spielt keine Rolle. "Der Wohnwert stelle kein fiktives, sondern ein tatsächlich erwirtschaftetes Einkommen in der Form einer Vermögensnutzung im Sinne des § 100 BGB dar."

Ausserdem profitiere sie vom Einkommjen ihres Mannes: "Das habe zur Folge, dass dadurch ein Teil ihres Bedarfs durch ihren Anspruch auf Familienunterhalt gedeckt sei und sich das - aus ihrem eigenen Einkommen zu generierende - verteilbare Einkommen erhöhe."
Wie dieser Familienunterhalt zu berechnen und einzusetzen ist, schreibt die Beschlussbegründung ausgiebig.

Noch der Volltext von Az. XII ZB 607/12 oben: http://openjur.de/u/674342.html
Wer Lust hat, kann ihn ja mal auf Überraschungen durcharbeiten, die nicht in der Pressemeldung stehen.

Und noch was zum Taschengeldanspruch, OLG Braunschweig, 16.07.2013 Az. 2 UF 161/09: http://www.unterhalt24.com/blog/2013/07/...ht-weiter/
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RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:16
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von p__ - 12-05-2014, 15:24
RE: BGH vom 12.12.2012 Az. XII ZR 43/11 zum Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 13-05-2014, 19:23

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