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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#1
Sehr geehrtes Forum,

Meine Tochter ist 18 Jahre, wohnt bei der KM und besucht das Gymnasium.
Seit nunmehr 10 Monaten gibt es Streitigkeiten bezüglich der Quotelung.

Nachdem zuerst das JA mir gegenüber „den Hut genommen hat“, verabschiedete sich in der Zwischenzeit auch die erste Anwaltskanzlei als Vertreter meiner Tochter von mir. Auch diese Kanzlei hat sich gestreckt und die Mandantschaft abgelegt.
Auch Dank Eurer aller Hilfe, dass sei ausdrücklich erwähnt!

Nun hat sich eine neue Kanzlei bei mir gemeldet, die mir den anhängenden Brief geschrieben hat.

Dazu folgende Bemerkungen von mir:
1.
Wurde bei der Berechnung meines bereinigten Einkommens meine Unterhaltszahlung in Höhe von 291,00 € für mein 2. Kind ( 8 Jahre ) „vergessen“ in Abzug zu bringen.
Des weiteren wurden 4% Abzug pauschal vom Bruttogehalt für die Altersvorsorge „vergessen“.
2.
Wieso soll ich 105 % Unterhalt zahlen?
3.
Ab Beginn der Volljährigkeit ( Februar ) zahlte ich bis einschl. Dezember 2012 1.900,00 €. Wie kann der Anwalt einen Rückstand feststellen, wenn der korrekte Zahlbetrag noch gar nicht feststeht?
4.
Kann der rückständige Unterhalt im Nachhinein eingefordert werden?
Meines Wissens nach nicht, sondern erst nach Fristsetzung. Sprich nur für den Monat Dezember 2012. Liege ich da richtig?
Oder kann der Unterhalt nachgefordert werden weil eine andere Kanzlei vorher mit der Thematik beschäftigt war, jedoch keine Nachforderung geltend gemacht hat?
5.
Kann mich der gegnerische Anwalt zwingen einen Titel nach §1612a, Abs. 1 BGB zu erstellen und was würde das für mich bedeuten?
6.
Auf Seite 4 schreibt die Gegenpartei: „In 2012 hat sich das Einkommen der Mandantin nicht geändert.“ Ist ja schön, dass meine Tochter 1.500 € brutto verdient. Big Grin
Damit ist sie ja nicht mehr bedürftig.
Natürlich weiß ich das die Gegenpartei die KM meint.
Soll ich mir die Legitimation der KM vom Anwalt vorlegen lassen und dann einen auf Interessenkonflikt machen? Wäre doch sinnvoll, oder?

Hier nun die Eckdaten für die Berechnung der Quotelung an die Unterhaltsspezialisten unter Euch:

Vater, Steuerklasse 1, Vollzeit, wohnt zur Miete

2.029,72 € netto
170,00 € berufsbedingte Aufwendungen
291,00 € Unterhalt Kind 2 ( 8 Jahre )
133,93 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )

1.434,79 € bereinigtes Einkommen
1.000 € Selbstbehalt ( DDT 2013 )

Mutter, Steuerklasse 4, halbtags beschäftigt, lebt im Eigenheim,
neu verheiratet

1.240,26 € netto
62,01 € berufsbedingte Aufwendungen
73,28 € Altersvorsorge ( 4% vom Brutto )

1.104,97 € bereinigtes Einkommen
????????? Selbstbehalt

Allgemeine Situation der KM:
KM lebt zusammen mit neuem Ehepartner im Eigenheim und arbeitet halbtags.
Aufgrund dessen, dass 800 Euro Tilgung und Zinsen gezahlt werden, ist ihr ein Wohnvorteil
wohl nicht anzuhängen.

[undefined=undefined]Jedoch stellen sich mir andere Fragen:[/undefined]

1.
Kann der Selbstbehalt der KM auf 650,00 € reduziert werden, da Sie nicht Vollzeit arbeitet und sich dadurch ihr Haftungsanteil erhöht?
( Leitlinien OLG Ko., 22.2 )
2.
Kann Ihr ein fiktives Einkommen im Bezug auf Haushaltsführung angerechnet werden? ( Leitlinien OLG Ko., Punkt 6 ).
3.
Muss sie sich im Rahmen des Familienunterhaltes ein „Taschengeld“ als fiktives Einkommen anrechnen lassen?
( BGH 29.10.2003 – XII ZR 115/01 )
4.
Die KM pflegt ihre pflegebedürftige Mutter ( deshalb auch halbtags beschäftigt ), erhält jedoch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung – Gründe sind mir dafür nicht bekannt. Muss sie sich auch dafür fiktives Einkommen anrechnen lassen?
Oder MUSS sie sogar Antrag auf Pflegegeld stellen?
Einnahmen aus der Pflegeversicherung gehören ja auch zum unterhaltsrelevanten Einkommen.
5.
Kann mir jemand sagen, was ich unter Punkt f im Brief verstehen darf?
Diesen Abschnitt verstehe ich absolut nicht.

Mir geht es in erster Linie darum, das unterhaltsrelevante Einkommen der KM zu erhöhen, damit mein Haftungsanteil schrumpft.

Fragen über Fragen und ich hoffe einige Lösungsansätze zu bekommen.

Vielen Dank und liebe Grüße
masku


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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von masku - 06-12-2012, 15:25

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