02-12-2012, 17:39
Ratsam ist auch zwei Verträge mit der zukünftigen UHN zuschließen.
Einen in dem unstrittige Themen wie z.B Zugewinn und Gütertrennung geregelt sind und einen in dem potenziell strittige Sachen wie Unterhalt geregelt sind. Sollte der Schwarzkittel den Vertrag mit demn Unterhalt als sittenwidrig erklären so hat man wenigstens noch einen Teil geregelt .
Macht man nur einen Vertrag, so kann er schnell als ganzes als ungültig, weil sittenwidrig, erklärt werden
Einen in dem unstrittige Themen wie z.B Zugewinn und Gütertrennung geregelt sind und einen in dem potenziell strittige Sachen wie Unterhalt geregelt sind. Sollte der Schwarzkittel den Vertrag mit demn Unterhalt als sittenwidrig erklären so hat man wenigstens noch einen Teil geregelt .
Macht man nur einen Vertrag, so kann er schnell als ganzes als ungültig, weil sittenwidrig, erklärt werden