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Ex ist schwanger, Zukunftsangst
#51
(21-03-2013, 16:48)MasterOfDesaster schrieb: fiktives Einkommen wird meist so berechnet wie wenn du deinen Job mit 40 Stunden Wöchentlich arbeiten würdest.

Hier geht es doch um BU und nicht KU.
Es besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit für BU, es werden nur die tatsächlichen Verhältnisse zu Grunde gelegt.


Grundsätzlich wird als Berechnungszeitraum für Unterhalt, bei abhängig Beschäftigten, der Zeitraum der letzten 12 Monate genommen.
Da du in diesem Zeitraum nicht leistungsfähig sein dürftest, nimmt man dein aktuelles Einkommen.

Fiktiv wird ein Einkommen für BU i. d. R. nur dann unterstellt, wenn der Pflichtige vorsätzlich ein vorhandenes Einkommen reduziert um sich dadurch vermeindlich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen.
Du verringerst dein Einkommen eigentlich nicht, sondern erzielst es ja ab jetzt erst. Dennoch würde ich dieses Risiko vor Gericht nicht eingehen.

OLG München schreibt in seinen Leitlinien:
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).*

Also die Berechnung des 1. Anwaltes trifft zu.
Diese Fahrkosten sind notwendig um überhaupt dieses Einkommen erzielen zu können. Daher müssen sie anerkannt werden.

Die 5% des 2. Anwaltes werden grundsätzlich pauschal anerkannt, auch wenn diese Kosten gar nicht verursacht werden. Sind aber höhere Kosten vorhanden, werden diese immer dann anerkannt, wenn die Aufwendungen nicht deutlich außer Verhältnis zum erzielten Einkommen stehen oder nicht regional üblich sind.
Hier in RLP sind 70 Kilometer zur Arbeiststelle nichts besonderes, wie das bei euch in Südbayern aussieht, kann ich nicht beurteilen.


An deiner Stelle würde ich jedenfalls die Arbeitszeit nicht deshalb reduzieren um ja keinen Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen. Das könnte langfristig negative Folgen haben.
Lieber jetzt, falls überhaupt, ein paar Euro BU zahlen, als längerfristig ein geringeres Einkommen haben.
Die Entscheidung liegt bei dir.

Falls die Sache vor Gericht geht, brauchst du sowieso einen Anwalt. Daher kannst du dich jetzt auch schon mal ordentlich beraten lassen.
Das was dieser sagt/empfiehlt, solltest du aber in I-Net in entsprechenden Fachforen überprüfen lassen.
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Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von d-reez - 23-11-2012, 13:40
RE: hilfe weiß nicht mehr weiter... :( - von Nappo - 23-11-2012, 15:39
RE: hilfe weiß nicht mehr weiter... :( - von iglu - 25-11-2012, 14:27
RE: hilfe weiß nicht mehr weiter... :( - von iglu - 26-11-2012, 20:28
RE: hilfe weiß nicht mehr weiter... :( - von iglu - 26-11-2012, 22:46
RE: Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von p__ - 07-12-2015, 12:11
RE: Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von p__ - 07-12-2015, 12:30
Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von Pennfred - 16-04-2016, 09:30
RE: Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von p__ - 16-04-2016, 09:35
Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von Pennfred - 16-04-2016, 12:00
Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von Pennfred - 16-04-2016, 12:58
Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von Pennfred - 19-04-2016, 13:38
RE: Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von p__ - 25-05-2016, 19:09
RE: Ex ist schwanger, Zukunftsangst - von p__ - 25-05-2016, 22:24
wechselmodel und unterhalt?? - von d-reez - 15-12-2012, 00:54
RE: wechselmodel und unterhalt?? - von Silek1 - 15-12-2012, 09:38
RE: wechselmodel und unterhalt?? - von Jessy - 15-12-2012, 11:23
RE: wechselmodel und unterhalt?? - von p__ - 15-12-2012, 11:35
RE: wechselmodel und unterhalt?? - von Skipper - 15-12-2012, 12:05
RE: wechselmodel und unterhalt?? - von d-reez - 15-12-2012, 12:57
RE: wechselmodel und unterhalt?? - von p__ - 15-12-2012, 17:08
RE: welche berechnung des betreuungsunterhalts ist richtig?? - von Eifelaner - 22-03-2013, 13:14
Anwaltsgebüren - von d-reez - 07-12-2015, 11:32

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