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6 WF 381/12 OLG Saarbrücken Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft für Umgangsverweigerung
#1
Ein Beschluss vom 8.10.2012, der hier:

http://goo.gl/F581V

steht.

In einem Beschluss des Familiengerichtes vom 15.05.2012 sollte die Kindesmutter das Kind am 28.05.2012 dem Umgangselternteil übergeben.

Sie gab an, das Kind konnte zum Umgang nicht bewegt werden.

Der Kindesvater hat daraufhin vor Gericht gezogen und hat in der 1. Instanz Recht bekommen.

Dagegen hat die Kindesmutter Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dass das Kind den Umgang nicht wollte.

Sie konnte aber offenbar nicht plausibel darlegen, was sie getan hat, um den Umgangwunsch des Kindesvaters und das Umgangsrecht des Kindes zu fördern.

Daraufhin kam es zum Ordnungsgeld, ersatzweise zur Ordnungshaft.

Na als Papa´s. Traut Euch und wehrt Euch gegen die Umgangsverweigerung der Kindesmütter. Wenn die Kindesmütter bemerken, dass es Geld kostet, oder sogar Haft, werden sie in Zukunft alles tun, um das Recht des Kindes auf Umgang zu fördern.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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6 WF 381/12 OLG Saarbrücken Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft für Umgangsverweigerung - von Camper1955 - 04-11-2012, 07:23

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