02-04-2012, 14:28
Referentenentwurf zum neuen Gesetz: http://blog.beck.de/2012/04/02/es-ist-vo...urf-ist-da
Der entscheidende Punkt ist das hier: "Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung)."
Dürfte ein Maximalentwurf sein. Jetzt werden Stellungnahmen angefordert, die mit Sicherheit damit enden dass noch alles mögliche vermindert, verkleinert und weggestrichen wird.
Der entscheidende Punkt ist das hier: "Das Familiengericht spricht dem Vater das Sorgerecht zu, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht (negative Kindeswohlprüfung)."
Dürfte ein Maximalentwurf sein. Jetzt werden Stellungnahmen angefordert, die mit Sicherheit damit enden dass noch alles mögliche vermindert, verkleinert und weggestrichen wird.