06-10-2010, 11:16
Jetzt vom EuGH bestätigt, werden wahrscheinlich noch mehr Mütter von diesem Recht Gebrauch machen.
Urteil vom 05.10.2010 - C-440/10 PPU
Eine nationale Regelung, nach der ein unverheirateter Vater das Sorgerecht nur erlangen kann, wenn es ihm durch eine gerichtliche Entscheidung übertragen wird, verletzt nicht das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 05.10.2010 entschieden und klargestellt, dass die Widerrechtlichkeit des Verbringens eines Kindes im Hinblick auf die Anwendung der «Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung» ausschließlich vom Bestehen eines durch das anwendbare nationale Recht übertragenen Sorgerechts abhängt (Az.: C-440/10 PPU).
http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-ki...g-eines-du
Urteil vom 05.10.2010 - C-440/10 PPU
Eine nationale Regelung, nach der ein unverheirateter Vater das Sorgerecht nur erlangen kann, wenn es ihm durch eine gerichtliche Entscheidung übertragen wird, verletzt nicht das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 05.10.2010 entschieden und klargestellt, dass die Widerrechtlichkeit des Verbringens eines Kindes im Hinblick auf die Anwendung der «Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung» ausschließlich vom Bestehen eines durch das anwendbare nationale Recht übertragenen Sorgerechts abhängt (Az.: C-440/10 PPU).
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