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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#14
(17-10-2012, 15:58)emigre schrieb: Übrigens: hier geht es um die Vorbereitung einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung, die auch notariell beglaubigt werden soll. Unterhaltes.

Hallo emigre

Ich finde toll, dass ihr Euch gütlich einigen wollt, möchte aber noch einwerfen, dass es bei Eurer beabsichtigten Scheidung sicher nicht nur um das Gehalt geht.

Bei einem Einkommen in dieser Größe und bei der langen Dauer der Ehe rechne ich auch mit vorhandenem Vermögen (Haus, KfZ´s usw.)

Auch das gehört dann mit in die Scheidungesvereinbarung und damit in die von Dir gewünschte Formel, die es im Grunde genommen gar nicht gibt.

Meine persönliche Meinung sieht, wenn man nur auf das Gehalt schaut, folgendermassen aus.

Da ein Elternteil mehr als das doppelte an Einkommen hat, wie der andere Elternteil, ist der Elternteil voll barunterhaltspflichtig in Höhe von (derzeit) 454 € (546 € oder Stufe 6 der DDT - halbes Kindergeld) und der andere Elternteil gar nicht.

Wenn der Elternteil mit dem hohen Einkommen 454 € abdrückt, dann hat er auch mit dem Betreuungsaufwand für beide Kinder noch genügend übrig, um zum Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt beizutragen.

Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt wird nur weg fallen, wenn sich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen schuldhaft vom Elternteil mit dem höheren Einkommen trennt.

Aber all das wird eine Einzelfallentscheidung für die Gerichte werden, sofern es ein Elternteil trotz aller Veinbarungen auf einen Prozess ankommen läßt.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von Camper1955 - 17-10-2012, 16:39

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