22-09-2012, 08:05
(22-09-2012, 00:32)Ibykus schrieb: Der nicht sorgeberechtigte Vater, den die Schule von einem Elternabend ausschließt und vom Schulgelände verweist, begeht Hausfriedensbruch, wenn er nicht auf dem Absatz kehrt macht.
Auch einen sorgeberechtigten Elternteil kann die Schule verweisen, der dann Hausfriedensbruch begeht wenn er bleibt. Passiert auch, hier wurde mal eine betrunkene Mutter hinausexpediert. Das Hausrecht macht sich nicht am Sorgerecht fest.
Auch andere Dinge erlebt man. Vor zwei Jahren einen anwesenden sorgeberechtigten Vater, der brav kam, aber dumm dastand: Er wusste weder etwas von den anstehenenden Schulveranstaltungen noch davon, dass sein Kind seit einigen Tag gar nicht in der Schule war, sondern krank. Die liebe Mutti war wohl nicht sehr mitteilsam.
Oder den Elternsprecher, der ein Stiefvater war: Seine Beziehung zur Mutter löste sich während der Schuljahres und damit auch zum Kind. So hatten wir einen Elternsprecher, der sich in Luft auflöste.
Solange Friede und Freude ist alles Eierkuchen und alles ist möglich, wenn nicht dann ist man schneller draussen wie man glaubt.