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Verfahrensgebühr usw.
#1
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe wieder eine Frage.
Heute habe ich von der Landesoberkasse dir Rechnung für das Verfahren wegen KU und die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite erhalten.

Das ich vom Staat eine Rechnung für die Verfahrenskosten erhalte, ist ja in Ordnung.

Ich frage mich aber, ob das sein kann, dass der Staat die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite mit auf diese Rechnung setzen kann/ darf?
Müsste ich das nicht gesondert erhalten?

Ich werde auch auf keinen Fall diese Rechnung zahlen können, da ich dafür einfach nicht das Geld habe. Was kommt jetzt schon wieder auf mich zu....

Ich freue mich über jede Antwort
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Nachrichten in diesem Thema
Verfahrensgebühr usw. - von Revolution - 13-09-2012, 13:39

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