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Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ?
#1
Ich habe vorgestern nachmittag eine gerichtl. Ladung für nächste Woche Mittwoch zur mündlichen Anhörung i.S „Gewaltschutz“ bekommen:
KM plädiert auf „Nachstellung“ und fordert Kontaktverbot sowie eine Bannmeile um sich.

Ein paar Fakten: geschieden seit 5 Monaten, KM wohnt mit gemeinsamen minderjährigem Kind 1,5km (!)von mir entfernt. Durch das (auch vor der Scheidung) gewachsene gemeinsame soziale Umfeld wie z.B. Sportverein, Dorffeste, Flohmarkt, kirchl. Veranstaltungen, Schule ist ein Zusammentreffen oftmals unvermeidlich, wird aber von der KM nunmehr als „Nachstellung“ interpretiert & ausgenutzt
Sie hat dem Gericht (über Anwalt) 6-wöchiges Protokoll über von mir „erzwungene“ Treffen/Telefonate als „Beweis“ zukommen lassen.. .
Diese Vorwürfe kann ich guten Gewissens größtenteils widerlegen, habe aber dazu noch einige formelle Fragen:
• Besteht für mich in dieser Sache Anwaltspflicht?  Würde gerne - auch aus Kostengründen - darauf verzichten..zumal ich es mir besser zutraue, die Anschuldigungen persönlich zu entkräften, als diese jetzt noch lang und breit einem Dritten (Anwalt) zu erläütern
• Kann ich Verfahrenskostenhilfe (Umstände liegen vor) auch ohne anwaltliche Beiordnung beantragen?
• Ich habe zu jedem Protokollpunkt der KM eine Gegendarstellung vorbereitet inkl. Beweismitteln wie gespeicherten SMS und anderer Urkunden. Soll ich diese Darstellungen dem Gericht vorab einreichen oder auf die mündliche Anhörung warten?
Müssen die genannten Beweismittel vorab zugelassen werden oder reicht die Präsentation im Termin ?
Ich vermute, was Ihr denkt: Warum fragt er das alles nicht seinen Anwalt ?
Antwort:
1.War mit seiner Interessenvertretung bzgl. des Scheidungstermins nicht ganz zufrieden (zu lasch-> ihm auch gesagt) und glaube, als persönlich Beteiligter an den Vorfällen deutlich präziser informiert zu sein und das Gericht von der Haltlosigkeit überzeugen zu können
2. Zeit- und Kostengründe

Bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Tips.
Danke
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Nachrichten in diesem Thema
Einstweilige Anordnung (Kontaktverbot) - Wie reagieren ? - von StayinAlive12 - 12-09-2012, 22:33

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