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Mein Termin beim JA zur Unterschrift der neuen Urkunde
#1
Guten Morgen,
zuerst möchte ich mich bei euch für eure Hilfe bedanken, die man auch als stiller Mitleser hier bekommt. Ist gerade in Internetforen nicht immer üblich. Besten Dank!
Heute hatte ich meinen Termin beim JA zur Änderung des Unterhaltstitels von 107 % Regelbetrag auf 105 % Mindesteinkommen.

Die Mitarbeiterin war richtig freundlich zu mir. Hätte ich nicht gedacht. Zumindest bis ich gesagt habe, dass es meinerseits noch ein paar Punkte zu klären gibt. Dann war der Ton schlagartig anders.
Ich bin ohne Unterschreiben der neuen Urkunde, dafür aber mit nicht netten Worten der JA Mitarbeiterin, wieder raus.

Ich hatte drei Punkte, die ich klären wollte. Die mir vom JA aber alle nicht gewähr worden sind.

- Rückgabe der alten vollstreckbaren Urkunde
- Einstufung in Stufe 1 der DD-Tabelle (1497 €) Einkommen
- Befristung des Titels auf das 18. Lebensjahr

Befristung:
Dass das JA sich dazu nicht bereit erklären muss, war mir klar. Aber ein Versuch ist es trotzdem Wert. Wurde aber strikt und in einem heftigen Tonfall abgelehnt.

Einstufung in Stufe 1:
Da mein Einkommen unter 1500 € liegt, bin ich der Meinung ich muss auch nur Stufe 1 zahlen. Also 272 € für ein Kind im Alter von 6 - 11. Die Dame hat mir allerdings erklärt, dass die DD-Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten Kindern ausgeht, da dies nicht der Fall ist, kommt man automatisch in Stufe 2.
Per Googlesuche habe ich eben auch gefunden, dass es wohl so richtig ist. Naja nicht so toll, aber zum Glück nicht ganz so tragisch.

Rückgabe des alten Titels:
Der für mich wichtigste Punkt wurde mir komplett verwehrt. Mit der Begründung, dass das Kind der Inhaber des Titels ist und dieses ja schließlich immer daraus vollstrecken kann.
Aber es gibt doch dann den neuen Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Ich bin persönlich nicht bereit ohne Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des alten Titels einen neuen zu unterschreiben.

Denn ich bezahle seit der letzten Aufforderung 282 € pünktlich und regelmäßig. Stufe 2, also 291 €, bin ich ja auch bereit zu zahlen, habe auch schon die Differenz für den laufenden Monat überwiesen.
Also der Zahlbetrag, der mit der neuen Urkunde festgehalten werden soll, wird von mir bezahlt.
Ich habe um Fristverlängerung gebeten, wenn wir beim neuen Termin uns nicht einig werden, was die Rückgabe des Titels betrifft, was meint ihr so erfahrungsgemäß, wird geklagt?

Könnt ihr mir hierbei nochmal helfen?
Habe ich ein Recht auf Herausgabe, oder ist das "ermessenssache"? Gibt es dazu Urteile?
MfG
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Mein Termin beim JA zur Unterschrift der neuen Urkunde - von steffen27x - 11-09-2012, 10:54

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