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OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit
#1
Das OLG Hamm tut sich ja öfter mit besonders restriktiver Unterhaltserbsenzählerei hervor.

Hier sagt es sinngemäß: Wer beim Jugendamt was unterschreibt, weiß was er tut. Wenn er untereschreibt, obwohl er zuwenig Geld hat, dann ist es ätsch-bätsch egal und er ist trotzdem dran gebunden.

Aus den Leitsätzen:

Zitat:3. Lag bereits zur Zeit der Errichtung der Jugendamtsurkunden eine Unterschreitung des Selbstbehalts vor, ist der Unterhaltspflichtige hieran auch bei einer Anpassung an die geänderten Verhältnisse festzuhalten.

4. Verpflichtet sich der Unterhaltsschuldner in den Jugendamtsurkunden trotz aktuell nicht ausreichender Leistungsfähigkeit zu künftig steigenden Unterhaltsbeträgen, liegt in diesem Anerkenntnis regelmäßig eine Prognose dahingehend, dass er zur Zahlung der aufgrund der Titulierung zukünftig fälligen Unterhaltsbeträge in der Lage sein werde.

....
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...11116.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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OLG Hamm II-8 UF 96/11- Bindung einseitiger Jugendamtsurkunde - für die Ewigkeit - von sorglos - 10-08-2012, 16:48

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