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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#26
(18-06-2012, 11:27)Austriake schrieb: Kommt drauf an, ob (wie in Deutschland) die Versorgungsansprüche an die Exe abgetreten werden müssen.

Falls ja, dann lieber auszahlen lassen und notfalls auf den Kopf hauen.

Austriake

Keine Ahnung wie es in F/CH aussieht, aber ich habe aus diesem Thread so verstanden:
- für die Auszahlung braucht man die Unterschrift der Exe. diese gibt es natürlich nicht umsonst. Sie wird bestimmt nur das haben wollen, "was ihr zusteht" Smile Also 50% + Zustimmungsaufschlag
- wenn man keine Auszahlung will, wird bei der Scheidung die Hälfte der Ansprüche an die Exe abgetreten. Eigene Hälfte kann man dann auszahlen lassen oder als Rente laufen lassen

Ich würde eher zu der 2. Variante tendieren. Vor allem, wenn Pennfred vorhat, sich ungeschieden Richtung China abzusetzen. Passt ganz gut, in China gibt es ja dieses Sprichwort über die Leichen der Feinde die vorbeischwimmen Big Grin
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RE: Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher - von MLCer - 18-06-2012, 12:49

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