Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#1
"Das Berufungsgericht hat eine Erwerbsobliegenheit der Antragsgegnerin im Umfang einer vollschichtigen Tätigkeit verneint, weil eine Betreuung der gemeinsamen Kinder diese nicht zulasse."

Qelle: BGH

Ehe geschieden und die 3 Kinder im Alter von 19, 17 und 14 Jahren können nicht alleine zum Freizeitsport fahren, da auf dem Land öffentliche Verkehrsmittel fehlen. Aus diesem Grund kann Mutti nur 30 Stunden arbeiten und der Exgatte muss weiterhin 938 € Ehegattenunterhalt zuzüglich Kindesunterhalt zahlen.

Natürlich kommt ein Umzug der Mutti nicht in Frage, jedoch müssen unterhaltspflichtige Männer sich bundesweit um einen bestens bezahlten Job bewerben und umziehen. Für Frauen ist das nicht zumutbar.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt - von Leutnant Dino - 26-05-2012, 13:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor borni 4 5.769 18-01-2009, 14:54
Letzter Beitrag: borni
  Frau kann Lebensversicherung des Mannes kündigen p__ 1 4.116 30-09-2008, 20:58
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste