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BGH XII ZR 157/06: Ehevertrag darf Mann nicht in die Sozialhilfe treiben
#1
Urteil vom 5.11.2008

Der BGH hat einen Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf

Eine kinderlose Ehefrau hatte auf einen Ehevertrag gedrungen, nach dem ihr Ehemann im Scheidungsfalle eine monatliche Leibrente von mehr als 650 Euro an sie zahlen musste. Die Ehe wurde drei Jahre nach Abschluss des Ehevertrages geschieden. Der Mann hatte ein so geringes Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen gewesen war.
Die vereinbarte Leibrente ist sittenwidrig und muss nicht bezahlt werden.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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BGH XII ZR 157/06: Ehevertrag darf Mann nicht in die Sozialhilfe treiben - von borni - 02-01-2009, 14:22
Total PlemPlem? - von Gast1 - 02-01-2009, 20:30

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