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Verwirkung Unterhaltsanspruch Volljähriger
#6
(16-03-2012, 20:01)karlma schrieb:
(16-03-2012, 18:43)expat schrieb: vielleicht hat der sohnemann ja auch gute gründe seien alten herrn ein ekelhaftes perverses schwein zu nennen

Na, die Mutter wird ja nicht jahrelang gelogen haben!

Dem Gericht lag die E-mail des Sohnes an den Vater vor und ebenfalls die Antwort des Vaters an den Sohn. Diese wurden in der mündlichen Verhandlung erörtert. Darauf hin wurde der Sohn vom Gericht aufgefordert sich zu entschuldigen, das verweigerte er aber. Hätte der Sohn einen Grund gehabt, seinen Vater so zu titulieren, hätte das Gericht anders gehandelt.

Von der Mutter war bisher noch nicht die Rede. Deshalb: Sie hat es in dem ersten zitierten Verfahren geschafft, ihr Einkommen nicht offen zu legen (Ergebnis = Vergleich 50/50). Dem BAFöG-Amt gegenüber hat sie sich erfolgreich als nicht leistungsfähig dargestellt, obwohl die Einkommen der Eltern in vergleichbarer Höhe lagen. Deshalb bekam der Sohn 100 % BAFöG. (50 % BAFöG und 50 % Vorausleistungen).

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RE: Verwirkung Unterhaltsanspruch Volljähriger - von karlma - 16-03-2012, 20:01
RE: Verwirkung Unterhaltsanspruch Volljähriger - von Benno - 17-03-2012, 00:50
RE: Verwirkung Unterhaltsanspruch Volljähriger - von Nappo - 18-03-2012, 05:00

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