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KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang
#1
In meinem Fall versucht die Mutter den Kindesunterhalt zu umgehen und will ihr Kind nicht an den Wochenenden nehmen.
Hintergrund: Seit vergangenem Sommer wohnt das Kind aus erster Ehe meines Mannes bei uns. Chronische Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Kind führten letztlich dazu, dass das Kind zum Vater zog. Wir haben diese Situation nicht forciert, sondern es wurde alles versucht, um Mutter und Kind wieder zusammenzuführen. Mein Mann wechselte dann den Job, um die Betreung mit zu übernehmen.
Nun fordert die Mutter a) ihre KU-Zahlungen des vergangenen Jahres zurück und b) weigert sie sich, zukünftig KU zu zahlen.
Begründung: Ihr Ex und mittlerweile mit mir verheirateter Mann würde drei Mal so viel verdienen, wie sie, was mit den mir bekannten Zahlen absurd ist.

Sie arbeitete 2011 teilzeit und seit Januar vollzeit. Das frühere gemeinsame Haus wurde ihr im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung überschrieben, worauf im Gegenzug der Ehegattenunterhalt mit einem fixen Betrag auf fünf Jahre befristet ist. Durch den Umzug des Kindes, hat sie das nun ihr allein gehörende Haus vermietet und selbst eine 2-Z-Mietwohnung bezogen.

Um das Kind in der Eingangsphase intensiv betreuen zu können, habe ich meine beruflichen Aktivitäten auf ein geringfügiges Einkommen herabgefahren und es ist finanziell sehr eng.

Meine Fragen:
Die KMutter erhält neben ihrem Lohn und den Mieteinnahmen für das Haus zusätzlich den bis 2014 befristeten Ehegatten-Unterhalt - und nun lässt sie diesen durch einen Anwalt als "Entlastungszahlung" für die Abschläge fürs Eigenheim bezeichnen, um ihn aus ihrem Einkommen wegzurechnen. (Sonst dürfte man wohl von an die 2000 EUR netto !!!! ausgehen) Kann mein Mann bei ausbleibenden KU-Zahlungen, die eigenen, noch laufenden Ehegattenunterhaltszahlungen einstellen?
Zähle ich als "Kostenfaktor" nicht zum verfügbaren Einkommen meines Mannes / unseres Haushaltes hinzu?

Außerdem hat sie sich geweigert, ihr Kind (wegen immer wieder stattfindenden Auseinandersetzungen) für fünf Wochen (in diesem Falle drei Mutter-Wochenenden) zu sich zu nehmen. Sie ist nicht erreichbar und kommuniziert nur über Anwalt.

Ist ein Anwalt ebenfalls das richtige Mittel, oder wäre es klüger, die KU-Berechnung dem Jugendamt zu überlassen?

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KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang - von Lanil - 20-02-2012, 12:24

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