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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#63
(24-01-2012, 12:33)orphelio schrieb: Ich will nur so oft es geht mein Kind sehen. Denn Skipper sagt es ganz toll, es ist die Mutter meines Kindes und ich bin der Vater ihres Kindes, das kann sie nicht mehr zurückdrehen. Also soll sie damit auch vernünftig umgehen!

Und das wird sie auch, ich habe da überhaupt keine Zweifel. Es ist im Grunde nicht mehr als ihre ständigen Machtspielchen, die sie auch in unserer Beziehung täglich austragen musste und die uns vor diesen Scherbenhaufen getrieben haben... Sie wird entweder gemeinsam mit mir für unser Kind den richtigen Weg finden oder sie wird daran zugrunde gehen, denn das was sie jetzt betreibt hält sie emotional keine 3 Jahre aus!
bleibt der fromme Wunsch, dass Du Recht behältst.

Hast Du es schon einmal mit einem von einer verärgerten Mutter inszeniertem Gewaltschutzverfahren zu tun gehabt?

Das macht Deine Vorstellung von Umgang und vom Zugrundegehen der KM schnell hinfällig.
Die Mutter Deines Kindes hat zunächst einmal alle Möglichkeiten, Dich von Deinem Kind fernzuhalten, indem sie die dollsten Schweinereien erfindet.

Ob wahr oder nicht wahr: von ihrem Anwalt vorgetragen, wird dann erst mal "Kontaktsperre" eintreten und ein Gutachten angefordert werden, das sehr lange dauern kann.

In der ZwZt hat die KM Dich vor dem Kind zum "Buhmann" gemacht oder, wenn es älter ist, es gegen seinen Vater eingestellt.

Das alles gelingt ihr so schnell, daß Du nicht zu atmen wagst.

Hast Du eigentlich den Inhalt der mütterlichen Anzeige selbst schon gelesen?
Er ist sehr wichtig, läßt sich doch daraus auch ein wenig auf künftiges Verhalten schließen.

Mönchlein, Mönchlein ....


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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 24-01-2012, 17:32

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