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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#62
(24-01-2012, 10:51)Dzombo schrieb: Also meine Strafakte umfasste 410 SeitenSmile
Es geht aber um die Ermittlungsakte; die Ermittlungen sind ja von der StA nach den Angaben des Skipper ziemlich schnell eingestellt worden!

Das sollte man nicht verwechseln.

Bei @Skipper gab's kein Strafverfahren und damit auch keine "Strafakte", deren Teil aus den polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen besteht.



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