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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#41
@GinaWild

Tja, wenn man bei mir bedenkt, das es eine Urlauberin war, die mit mir 1996 drei oder vier schoene Naechte verbracht hat, danach sich nie wieder gemeldet hat und glatte 4 Jahre spaeter, als ich einen neuen Pass beantragen wollte, das deutsche Konsulat mit der Nachricht konfrontierte, das ich von eben jener "Urlauberin" Vater sein soll, sogleich die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben soll und sofort den ganzen Unterhalt von Geburt des Kindes nachzahlen soll, da kann man den Glauben schon mal schnell verlieren.

Und wenn diese deutschen Behoerden danch nur drohen und mir gleichzeitig meine Rechte das Kind sehen zu duerfen, aberkennen, weil die Mutter angeblich in einer neuen Beziehung lebt und somit mein Umgangswunsch abgelehnt wurde, habe ich es abgelehnt, mit den deutschen Behoerden zu kooperieren.

Danach mussten die Mutter und deutschen Behoerden, die deutsche Justiz und das deutsche Jugendamt feststellen, das mit mir nicht zu spassen ist. Keinen Cent haben sie bis jetzt gesehen. Aber sind auf kosten von ueber 70.000,- € sitzen geblieben. Unterhalt gibt es keinen und das wird auch so bleiben.
Noch 2 Jahre und sie haben es ueberstanden, dann ist das Kind, was ich nie gesehen habe, 18 Jahre und hier in Spanien ist die Tuer endgueltig zu und es kann nicht mehr vollstreckt werden.
Wer mir bloed kommt, der bekommt gar nichts. Weder Mutter noch JA oder sonst welche Stellen wollten mir Rechte zugestehen, nur die Pflicht zu zahlen.
Tja, und das haben sie trotz versuchter Anzeige gegen mich wegen Unterhaltspflichtverletzung nicht geschafft. Staatsanwaltschaft hat wegen mangelnden Erfolgs diese Anzeigen eingestellt.
Da haben sie es warscheinlich endlich begriffen das es nur Geld kostet, aber zu spaet.

Haben versucht, hier in Spanien zu vollstrecken, aber sind gar nicht bis hier zu mir vorgedrungen, das wurde schon vorher alles als unvollstreckbar zurueckgeschickt. Und dann die hochnaesige Art der deutschen Behoerden mit der Beschwerde beim spanischen Gericht wegen Untaetigkeit und Verschleppung der Vollstreckung. Das kam hier gar nicht gut an.
Habe die Texte gelesen die nur von Hochnaesigkeit trieften mit Abkommen, die die Spanier einzuhalten haetten.
Das die Deutschen sogar gegenueber den spanischen Gerichten in einem Ton agierten wie mit mir, fuer so bloed haette ich sie eigentlich nicht gehalten, aber man lernt nie aus.
Seitdem ist Ruhe im Karton, alles wird abgeschmettert. Eigentor!

Und danach nur noch normale Briefe im Jahresrythmus mit der Kostenaufstellung und der gesamten Summe, die ich jetzt schulden wuerde, wobei ich drueber lache!

Selbst wenn sie jetzt kommen sollten mir versoehnlichen Worten, ich habe keine Interesse mehr, seit 2001 haben sie versucht mir an den Karren zu pinkeln aber haben sich die Zaehne ausgebissen.

so, jetzt kommst du.

Keine Rechte, aber zahlen sollen? Nicht mit mir!!! Und das laesst es sich vom Ausland aus sehr gut bewerkstelligen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg - von gleichgesinnter - 10-07-2012, 07:02
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von p__ - 16-01-2012, 15:32
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RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 18:09
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