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BGH in Az XII ZB 247/11: Massnahmen gegen massive Umgangsvereitelung nicht erlaubt
#6
(19-12-2011, 23:28)p schrieb: "Hilflos" passt genau. Hilf-los. So wie Sinn-los, Alternativ-los, freud-los.
Eben!
Ich bin ja grundsätzlich für eine einfachere und verständlichere Gesetzgebung. Daher gehört für mich §1684 Satz 5 ins BGB.

"Wenn die Mutter den Umgang des Vaters mit dem Kind mißbilligt oder verweigert, ist das Kindeswohl durch die Zahlung des Kindesunterhalts durch den Vater Genüge getan. Eine (umfassende) Billigkeitsabwägung durch das Familiengericht entfällt."

Piff, paff, puff... Alles klar verständlich, keine Mißverständnisse und kein Elternstreit mehr.

Tongue
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RE: BGH in Az XII ZB 247/11: Massnahmen gegen massive Umgangsvereitelung nicht erlaubt - von blue - 20-12-2011, 13:20

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