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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung
#9
"Frauen und Kinder" werden ja oft in einem Atemzug genannt. Kinder werden mit 14 Jahren strafmündig. Scheint aber doch eher die männlichen Exemplare zu betreffen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung - von wackelpudding - 07-12-2011, 13:12

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