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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung
#4
(06-12-2011, 13:19)Petrus schrieb: Wie häufig habe ich von Anwälten gehört, das Familienrichter fast alles dürfen - nur wozu haben wir dann Gesetze?
Damit sie dann schlussendlich durch das höchste BVerfG wieder einkasiert werden, weil verfassungswidrig. Genügend Beispiele gab es ja in den letzten Jahren.
Bis die dann allerdings in Jahren einkassiert werden, hat der Staat einen riesen Reibach machen können. Z.B. keine Sozialleistungen an Exilein zahlen zu müssen. Wink

Gerade heute ist mir noch ein OLG-Beschluss II-7 UF 119/08 vom 16.10.2008 über den Weg gelaufen, wo ich mir erst mal die Augen reiben mußte. Steht doch da als Leitsatz:

Auch nach neuem Recht ist eine pauschalierende Beurteilung anhand des Kindesalters zulässig.
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duess...81016.html

Daraus:
All dies spricht dafür, einem betreuenden Elternteil nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres eines Kindes die Verpflichtung zur Ausübung einer Vollzeittätigkeit aufzuerlegen und bei jüngeren Kindern, die noch nicht über das zweite Schuljahr der weiterführenden Schule hinaus sind, grundsätzlich nur von einer halbschichtigen Erwerbsobliegenheit auszugehen.

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RE: OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung - von blue - 06-12-2011, 16:29

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