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OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung
#2
Na das OLG Karlsruhe veröffentlich solche Urteile wohl nicht, weil Sie genau wissen, das sie damit der Gesetzgebung wiedersprechen. Die bestimmt ja was Verwirkungsgründe sind! Aber genau das ist es ja auch - Der Mann/Vater soll schön alles zahlen, egal was die liebe Mami macht, damit der Staat selber nicht zur Kasse gebeten wird.

Da kann ich nur sagen - Wie gut das meine schon so groß sind Tongue
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RE: OLG Karlsruhe: Lügen, Umgangsverweigerung und Körperverletzungen – keine Verwirkung - von mari.mand - 05-12-2011, 19:25

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