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Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ?
#6
(18-10-2011, 10:24)p schrieb: "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre", spätestens aber nach 30 Jahren (§197 BGB) - wenn immer wieder Vollstreckungsversuche unternommen werden.

Kommt es auf den Vollstreckungsversuch drauf an oder reicht lediglich die wiederkehrende Ankündigung?

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RE: Können Unterhaltsrückstände verfallen oder verjähren ? - von Leutnant Dino - 18-10-2011, 17:25

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