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BGH XII ZR 127/09: 28 Jahre Kindesunterhalt für Tochter
#1
XII ZR 127/09 vom 29.06.2011
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...18&anz=773

Wie wir wissen, ist das ja ohne weiters möglich. Hier aber mal aktuell aufgezeigt, wie das genau möglich ist.

Tocher, 1981 geboren, macht mit 20 Abi, dann freiwilliges soziales Jahr. 2003 kommt Kind, welches sie bis 2006 betreut. (AdR. drei Jahre braucht sie gar nix machen Wink ) Dann studiert sie von 2006 bis 2009.
Beide Eltern verdienen gleich wenig, somit müssen sie zu gleichen Teilen an Töchterchen berappen. Auf der anderen Seite können die Eltern noch froh sein, dass die kluge Tochter nur drei Jahre studierte, weil sie sich Sozialpädagogik als Studienfach ausgesucht hatte. Wie lange hätte sie wohl für Jura gebraucht? Big Grin

Ganz einfaches Rezept! Im Urteil zeigt Meo-Micaela auf, wie Frau das ganz einfach begründen kann.
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BGH XII ZR 127/09: 28 Jahre Kindesunterhalt für Tochter - von blue - 08-08-2011, 12:31

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