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BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung
#28
Im D-Funk, hierzu, eine Sendung.

Na, horche mal!

Die Tribunalvorsitzende M. M. Hahne kommt zu Wort, wie auch Pensionärin Puls (Hanseatisches OLG Hamburg). Die Redaktion hat auch, aus dem Archiv, eine Stimme aus dem Schattenreich gekramt: B. Zypries.
Und eine weitere Muddi (OLG Schleswig), die in diesem Zuge auch ein weiteres Mal anzutanzen hat.

Zitat:Die Situation bei Gericht war deshalb interessant, weil die Gegenseite ja argumentatorisch vorgebracht hat, dass ich durchaus in der Lage sei, Vollzeit zu arbeiten und dass sie dies von mir auch erwarten. Im Gegenzug, als die Richter dann aber fragten, warum er denn nicht Vollzeit arbeite, hat er vorgebracht, dass er ja alle 14 Tage ein verlängertes Wochenende das Kind betreut und ihm daher eine vollschichtige Tätigkeit nicht möglich sei.

Ich spekuliere, dass er wieder motiviert ist, wenn seine Nagelstudio-Exe, die arme, die ihre Karriere "nonverbal" vereinbart für ihn aufgab und nur will was ihr zusteht, wieder für sich selbst sorgt.
Verständlich!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: BGH XII ZR 94/09 Vollzeittätigkeit keine überobligatorische Belastung - von Bluter - 28-08-2011, 20:01

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