10-08-2011, 11:29
Borni,
weder beim BGH noch im Gesetz steht, dass Mütter ihre Kinder nicht selbst betreuen dürfen.
1. Wurde der Mutter nur vorgehalten, sie habe ihren Unterhaltswunsch nicht ausreichend begründet.
2. Garantiert die Verfassung keineswegs, dass alles, was man danach tun oder lassen darf, auch automatisch von einem Dritten zu finanzieren ist.
Der BGH verwehrt der Mutter also keineswegs, ihr natürliches Recht auf persönliche Betreuung, sondern lediglich das Recht, sich das bezahlen zu lassen.
Ganz im Gegensatz zu entsorgten Vätern, denen dieses Grundrecht ganz explizit vorenthalten wird.
Und damit meine ich nicht nur Väter mit Umgangsausschluss, sondern auch "Besuchsväter".
Unterhaltszahlung und alle 14 Tage ein Wochenende sind kein Substitut für "Pflege und Erziehung".
weder beim BGH noch im Gesetz steht, dass Mütter ihre Kinder nicht selbst betreuen dürfen.
1. Wurde der Mutter nur vorgehalten, sie habe ihren Unterhaltswunsch nicht ausreichend begründet.
2. Garantiert die Verfassung keineswegs, dass alles, was man danach tun oder lassen darf, auch automatisch von einem Dritten zu finanzieren ist.
Der BGH verwehrt der Mutter also keineswegs, ihr natürliches Recht auf persönliche Betreuung, sondern lediglich das Recht, sich das bezahlen zu lassen.
Ganz im Gegensatz zu entsorgten Vätern, denen dieses Grundrecht ganz explizit vorenthalten wird.
Und damit meine ich nicht nur Väter mit Umgangsausschluss, sondern auch "Besuchsväter".
Unterhaltszahlung und alle 14 Tage ein Wochenende sind kein Substitut für "Pflege und Erziehung".