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KG Berlin 19 UF 22/10 : Kein Sorgerechtsenzug im Eilverfahren bei Umgangsverweigerung
#3
ich stehe mittlerweile auf dem Standpunkt, dass man(n) als Vater keine faire Chance vor Gericht hat und dass die Mutter in Deutschland jedweden Gerichtsbeschluss straffrei hintertreiben kann - gegen letzteres vorzugehen ruiniert einen psychisch, physisch und finanziell.

Ich muss meinem Kind später nicht durch unzählige teure und unnötige Gerichtsverfahren beweisen müssen, dass ich es liebe, dass ich es gerne gesehen hätte und ihm gerne ein Vater gewesen wäre. Bin mir auch sicher, dass das ständige Gehacke vor Gericht eher kontraproduktiv für die Entwicklung des Kindes ist.
Solange die Exe das Kind liebt und für es sorgt und es ggf auch einen Ersatzvater gibt, der ok ist, dann ist es auch ok fur mich. Kindesunterhalt zahle ich dann eben, solange ich kann und leistungsfähig bin, nur gegen den nachehelichen Unterhalt (nach dem Prinzip, einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin) muss man(n) mit allen Mitteln vorgehen.
Leider sind die Gerichte auch bei letzterem immer auf der Seite der armen, alleinerziehenden, auf der Couch liegenden Muddi, so dass man(n) schon sehr kreativ werden muss, um hier ungeschoren davonzukommen
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RE: KG Berlin 19 UF 22/10 : Kein Sorgerechtsenzug im Eilverfahren bei Umgangsverweigerung - von Clint Eastwood - 25-07-2011, 07:03

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