14-07-2011, 15:11
trotzdem hätte ich dieses Urteil dem BGH in seiner momentanen Besetzung gar nicht zugetraut.
Es ist ja auch nicht einsehbar, warum arbeitslose Väter, die kein Geld haben, zu -notfalls fiktiven- Barunterhalt verpflichtet und sich am Betreuungsunterhalt zu beteiligen ausgeschlossen werden, während Mütter vvh Betreuungsunterhalt leisten und deswegen staatliche Subventionen erhalten.
Diese Entscheidung verstehe ich als Wegbereiter zur Aufweichung der strengen Voraussetzungen der Rechtsfolge des § 1603 II 3 BGB und als Konsequenz der Forderung des BVerfG, einen niedrigschwelligen Zugang nichtverheirateter Väter zum gemSR betreffend.
Es tut sich was!
Das sollte den Reaktionären dieser Republik, die sich noch immer für eine zustimmungsbedürftige Antragslösung stark machen, zu denken geben.
Ibykus
Es ist ja auch nicht einsehbar, warum arbeitslose Väter, die kein Geld haben, zu -notfalls fiktiven- Barunterhalt verpflichtet und sich am Betreuungsunterhalt zu beteiligen ausgeschlossen werden, während Mütter vvh Betreuungsunterhalt leisten und deswegen staatliche Subventionen erhalten.
Diese Entscheidung verstehe ich als Wegbereiter zur Aufweichung der strengen Voraussetzungen der Rechtsfolge des § 1603 II 3 BGB und als Konsequenz der Forderung des BVerfG, einen niedrigschwelligen Zugang nichtverheirateter Väter zum gemSR betreffend.
Es tut sich was!
Das sollte den Reaktionären dieser Republik, die sich noch immer für eine zustimmungsbedürftige Antragslösung stark machen, zu denken geben.
Ibykus