16-06-2011, 16:36
Ich mal wieder. Sorry! Heute kommt mal wieder neue Post vom Amtsgericht, aufgrund einer am 02.07.2010 (!) eingereichten Auskunftsklage seitens der Gegenseite.
Nachdem alle Auskünfte erteilt wurden, und meine Anwältin dem Gericht letztens nochmals mitteilte, dass sie nicht zusätzlich belegen kann was nicht vorhanden ist und die Auskunft vollumfänglich vorläge, nun die Begründung mit erneuter Anforderung ALLER zusammen zu suchender Unterlagen :
"Der Antrag auf Verhängung des Zwangsmittels ist nach § 888 ZPO gerechtfertigt. Der Antragsgegner wendet ein, er habe Auskunft erteilt. Die Auskunftserteilung setzt aber eine geordnete Aufstellung voraus über sämtliche Positionen der Einkünfte, sodass diese einfach und leicht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und zu 2) überschaut werden kann. Zusätzlich hat dann der Antragsgegner die einzelnen Positionen durch Belege darzulegen.
Also einfach und leicht? Eine Gewinn- und Verlustrechnung scheint die Verfahrensbevollmächtigten und das Gricht also nachweislich zu überfordern.
Ich habe schon angefangen, den ganzen Müll zum x-Male Punkt für Punkt aufzugliedern und mit den Anlagen zu versehen, als ich dachte, ich höre mal nach, wie Ihr dem gericht antworten würdet.
Mir reicht es nämlich wirklich!
Nachdem alle Auskünfte erteilt wurden, und meine Anwältin dem Gericht letztens nochmals mitteilte, dass sie nicht zusätzlich belegen kann was nicht vorhanden ist und die Auskunft vollumfänglich vorläge, nun die Begründung mit erneuter Anforderung ALLER zusammen zu suchender Unterlagen :
"Der Antrag auf Verhängung des Zwangsmittels ist nach § 888 ZPO gerechtfertigt. Der Antragsgegner wendet ein, er habe Auskunft erteilt. Die Auskunftserteilung setzt aber eine geordnete Aufstellung voraus über sämtliche Positionen der Einkünfte, sodass diese einfach und leicht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und zu 2) überschaut werden kann. Zusätzlich hat dann der Antragsgegner die einzelnen Positionen durch Belege darzulegen.
Also einfach und leicht? Eine Gewinn- und Verlustrechnung scheint die Verfahrensbevollmächtigten und das Gricht also nachweislich zu überfordern.
Ich habe schon angefangen, den ganzen Müll zum x-Male Punkt für Punkt aufzugliedern und mit den Anlagen zu versehen, als ich dachte, ich höre mal nach, wie Ihr dem gericht antworten würdet.
Mir reicht es nämlich wirklich!