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OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung
#9
Hallo sorglos,

ich formuliers mal als Frage und überhöre dabei den Jammer-Vorwurf Wink
Würde deiner Meinung nach ein Umgangselternteil zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden, weil er sich an eine bestehende Umgangvereinbarung nicht hält?

In der Praxis wird er nicht -> Sanktionen gelten nur für die Betreuungsperson.

Es macht keinen Unterschied, ob es einen Gerichtsbeschluss gibt, oder eine übers JA formulierte Vereinbarung oder keine.
Der UET ist eigentlich per Gesetz verpflichtet seiner Umgangspflicht nachzukommen. In der angewandten Praxis ist er das nicht!
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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RE: OLG Köln vom 9.9.2010: Ordnungsgeld oder -Haft wegen Umgangsverweigerung - von seeelig - 06-05-2011, 11:03

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