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OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren
#17
Eine Befristung ist immer genauso "rechtmäßig".

Befristete Titel - auch auf kurze Zeit sind imme rnoch sinnvoll. Nicht jede Kimu/JA klagt zwingend. Vorallem wenn der Zahler sich aufstockermäßig abgesichert hat. Solange niemand dagegen klagt, ist ein bestehender Titel z.B. von Jugendamt oder Notar genauso gültig und rechtmäßig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: OLG Hamm 8 WF 37/11: Kindesunterhalt ist unbefristet zu titulieren - von sorglos - 09-01-2015, 22:09

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