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BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen
#5
Ich finde das nur konsequent, steuerliche Entlastungen nur denen zu gewähren, die gar keine Steuern bezahlen.

So lassen sich Steuergeschenke viel besser finanzieren und die Dankbarkeit des Wahlvieh ins unermessliche steigern.

Timeo Danaos et dona ferentes.
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RE: BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen - von beppo - 18-04-2011, 13:22

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