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BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen
#4
Die Unterscheidung rührt daher, dass es für die ohne Sorgerecht zwei unüberwindliche Hürden gibt, das in Anspruch zu nehmen was ihnen als Betreuungskosten zahlender Elternteil garantiert wurde: Steuerliche Anrechnung.

Die mit Sorgerecht haben immerhin noch eine dieser beiden Hürden.
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RE: BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen - von p__ - 18-04-2011, 12:20

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