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BGH XII ZR 44/09: Erwerbsminderungsrente vom Ex, der Kinder füttert und Kind betreut
#1
Leitsätze:

Zitat:BGB §§ 1572, 1578 b
a) Im Rahmen des Krankheitsunterhalts nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil aus der Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung und Haushaltstätigkeit während der Ehe ergeben, wenn deswegen die Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht erfüllt sind. Denn nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI haben Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur dann Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben.
b) Auch wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen, ist eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nur bei Unbilligkeit eines fortdauernden Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen begründet. Bei der insoweit gebotenen Billigkeitsabwägung hat das Familiengericht das im Einzelfall gebotene Maß der nachehelichen Solidarität festzulegen, wobei vor allem die in § 1578 b Abs. 1 Satz 3 BGB aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.
Link zum Urteil!

Die Fünferbande um Frau Dr. Hahne macht Frühjahrsputz und fegt den §1578b BGB aus den Gerichtsfluren, mit gefestigter Rechtsprechung.
In diesem Uretil findet sich dann auch unter der Randnummer 20 ein Hinweis auf das nur zwei Wochen ältere Urteil XII ZR 108/09.

Kurz nach der Ehe erkrankt Mutti plötzlich psychisch so schwer, dass sie den damals noch minderjährigen Sohnemann an Papi abgibt (siehe: Summe der Belastungen, Rn 35) und volle Erwerbsminderung beantragt.
Rentenkasse sagt: Ist nicht, weil du noch keine drei Beitragsjahre innerhalb der vergangenen fünf Jahre voll gemacht hast. Versuch´s doch mal beim Ex.
Gesagt, getan und letztlich auch Erfolg gehabt, wenngleich die endgültige Aufhebung der Befristung durch das zuständige OLG noch nicht getroffen wurde.
Allerdings hat die Canasta-Runde die Hürden solide in die Höhe getrieben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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BGH XII ZR 44/09: Erwerbsminderungsrente vom Ex, der Kinder füttert und Kind betreut - von Bluter - 31-03-2011, 18:39

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