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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#11
Servus,

Zitat:Wenn ich dich richtig Verstanden habe, dann ist das sogar von Vorteil, da in diesem Fall der Unterhalt erst ab Aufforderung und nicht ab Geburt bezahlt werden muss. Da wir nach der Geburt noch eine Zeit lang zusammen wohnten, würde der Unterhalt ohnehin frühestens ab der Trennung fällig oder?

Das ist korrekt (beides).

Zitat:Stimmt nicht ganz. In meinem Falls ist die Mutter aus der gemeinsamen Wohnung aus- und nach D gezogen.

Das könntest du bei einer gewollten Beistandschaftt der Mutter beim Jugendamt angeben und die dann erhöhten Umgangskosten zur hälfte anrechnen lassen. Ob die mitmachen, lässt sich hier nicht genau sagen, aber man sollte drauf beharren und wenn es sich herausstellen sollte, das die das versuchen zu ignorieren oder ablehnen (nicht vergessen, alles schriftlich), kann man Druck ausüben, das man sich das dann notfalls in Spanien vor Gericht anerkennen lassen will und bei einer dann versuchten Vollstreckung in Spanien der spanische Selbstbehalt eben dementsprechend erhöht wird weil sie die Distanz geschaffen hat (diese Drohung erst dann anwenden, wenn die nicht mitspielen wollen, Zahlen nennen).

Zitat:Da mein Vertrag nur noch 1 Jahr dauert, wird sich der Arbeitgeber aber geändert haben bis es soweit kommt denke ich. Sie kennt aber evtl. auch meine NIE. Würde das ausreichen um einen neuen Arbeitgeber ausfindig zu machen?

Das ist schon wichtig, ob sie sie kennt (die NIE). Daran hängt viel. Kennt sie sie nicht und du hast den AG gewechselt, kann ich dir jetzt schon ankündigen, suchen die Jahre oder es wird als unvollstreckbar deklariert, denn die Suche nach einem Ausländer ohne bekannte NIE ist in Spanien ein gewaltiger Suchakt den die sich nicht antun.
Habe einen Bekannten, der genau deswegen im Moment seit 7 Jahren keine Angst hat gefunden zu werden und in Ruhe hier lebt (als Angestellter).

Zitat:Geht in meinem Fall wohl nicht (da vom Staat angestellt).
Von der Seite könnte dann wieder Unheil drohen, da kenne ich mich aber nicht damit aus.

Zitat:Könntest Du mir den evtl. zuschicken oder die download links wieder aktivieren ... Danke.

Schau mal hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...807&page=2 (vorletzter Beitrag)

Zitat:Nein. Bisher nicht. Warum?

Wenn du eine Freundin haben würdest, die bei dir wohnt und sie keine Arbeit hat oder nur Teilzeit arbeitet, dann würde sich dein Selbstbehalt verdoppeln (papel de convivencia).
Schau mal hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4215

Gruss gleichgesinnter
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RE: Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland - von gleichgesinnter - 04-04-2011, 16:48

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