18-03-2011, 16:34
(18-03-2011, 14:45)PapaParis schrieb: Damit einer Frau aber diesen (oder überhaupt ein Unterhalt zusteht) muss eine gemeinsamme Unterhaltsverpflichtung nach der Eheschließung eingegangen werden, in der der Ehemann der Frau erlaubt zu Hause am Herd zu bleiben. Kann eine Frau diese gemeinsamme Verpflichtung nicht vorlegen und hat sie vor einer Ehe gearbeitet, so wird sie als stink faule Ausnutzerin angesehen und muss dem Mann durch Unterhaltszahlungen das jahrelange durchfüttern bezahlen.
Der BGH (Az. XII ZR 108/09) hat aber vor einem Monat entschieden, dass es gerade nicht darauf ankommt, ob der Ehemann damit einverstanden war, dass die Frau ihre Arbeit aufgibt und zu Hause bleibt. Ein Unterhaltsanspruch der Frau besteht immer.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...lank=1.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.