15-11-2012, 02:04
(14-11-2012, 16:27)Sixteen Tons schrieb: Stellungnahme des Deutscher Sozialgerichtstag e.V. auf Anforderung des BverfG zu der Problematik. Der Verein befindet die Beschwerde für rechtmäßig und richtig.
http://www.boorberg.de/sixcms/media.php/...iftdoc.pdf
Quelle:
Szary Blog
Dankeschön @Sixteen Tons
Den kannte ich auch noch nicht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.