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OLG Koblenz Az: 2 Ss 184/10 Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB vom 3.11.2010
#9
Aus einem Kommentar eines Anwalts zu obigem Urteil:

"Daß solche Anklagen dann auch noch zugelassen werden und in ein entsprechendes Urteil münden, läßt nicht nur an den Rechtskenntnisse der beteiligten Juristen zweifeln. Vielmehr entsteht mitunter der Eindruck, daß Menschen, die ihre Besoldung regelmäßig am Anfang des Monats im voraus erhalten und sich keine Gedanken darüber machen, wer ihr Büro, das Personal und die Arbeitsmaterialien bezahlt, zwischen Bruttoumsatz vor Abzug von Geschäftskosten und Steuern einerseits sowie Nettogewinn andererseits nicht unterscheiden können.

Noch nie ist einer meiner Mandanten rechtskräftig wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt worden, weil sich nach Durchführung einer Unterhaltsberechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Nettoeinkommens (nicht selten erst in zweiter oder dritter Instanz) der Vorwurf in Luft aufgelöst hat."


Mit anderen Worten: Staatswaltschaft und Amtsrichter handeln in der Regel bei §170 StGB rechtsbrecherisch und ignorieren einfachste Rechtstatsachen, frühestens auf OLG - Ebene kommt erste Kritik am Rechtsbruch. Wer so lange durchhält, wird nicht verurteilt.
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RE: OLG Koblenz Az: 2 Ss 184/10 Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB vom 3.11.2010 - von p__ - 28-06-2012, 16:03
Unterhaltspflichtverletzung - von Skippie - 13-10-2013, 19:17

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