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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
@Holterdipolter

1.) hat mein Anwalt geschrieben: "Insbesondere, aber nicht abschließend..."

Damit sagt er von vorne herein aus, dass er noch mehrere Kugeln im Lauf hat.

2.) hat hier mein Anwalt die Notwendigkeit gesehen, darauf hinzuweisen, dass ich schwerbehindert bin, und deshalb einen höheren Selbstbehalt benötige.

3.) sagt mein Anwalt, ALG II ist Grundsicherung, und ich kann nicht annehmen, dass ich von meiner Grundsicherung noch was abgeben muss.

Was hätte er denn mehr anbringen sollen?

Insbesondere was den Punkt 2 betrifft, hat er sich einen Gang vor den BGH oder das BVerfG vorbehalten.

Jetzt muss das OLG Farbe bekennen. Führt eine Schwerbehinderung zu einem höheren notwendigen Selbstbehalt oder nicht?

Das war von Anfang an mein Ziel und das wollte ich auch. Er hat es anders formuliert, aber den Kern der Sache getroffen.

Führt meine Schwerbehinderung zu einem höheren notwendigen Selbstbehalt, dann muss das auch für die Zeit davor gelten und damit sind sämtliche Entscheidungen davor nichtig.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung - von Camper1955 - 02-04-2012, 05:43

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