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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(02-03-2012, 19:16)blue schrieb: Meiner bescheidenen Meinung nach läßt sie sich von Emotionen leiten, welches einer Befangenheit nahe kommt.

In Deiner Einschätzung liegst Du nicht ganz falsch. Vor allem wenn man weiss, dass eine der Zivilrichterinnen, die ich angezeigt habe jetzt Präsidentin des Amtsgerichtes Augsburg ist.

Ach ja. Noch etwas habe ich vergessen. Das Gericht ist über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen.

Für die Staatsanwaltschaft lag der Tatzeitraum bei einem halben Jahr.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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