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OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(02-03-2012, 13:29)p schrieb:
(02-03-2012, 08:12)sorglos schrieb: Bleibt ein Eintrag im Register: vorbestraft.
Das Urteil ist voll mit solchen Punkten. Ich stimme Camper und seinem Anwalt zu, dass hier wieder massenhaft Ansatzpunkte existieren, dagegen vorzugehen. Der Richterin war es wohl wichtiger, wortreich den Eindruck von Belastungseifer zu vermeiden. Nicht nur das ist nicht gelungen.

Du musst das so sehen.

Die Richter versuchen alles, um die Entscheidungen der Zivilrichter zu rechtfertigen.

Wenn das nicht gelingt, dann droht den Zivilrichtern das, was gegen mich ausgeurteilt wird, aber in wesentlich größerem Umfang.

Zudem droht ja auch dann auch noch ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Freistaat Bayern.

Das versucht man auf diese Weise mit aller Macht zu verhindern. Du kennst ja das Sprichwort "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."

Ich will sie dazu zwingen, dass es doch passiert.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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