Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
(02-03-2012, 08:12)sorglos schrieb: Bleibt ein Eintrag im Register: vorbestraft.

So eine Note im Zeugnis des Staates würde ich als Auszeichnung sehen. Sehr gerne bin ich vor solchen Richtern ein "ehrloser Lump".

Was mich am Urteil oben sehr verwundert ist der zwanghafte Versuch, eine Art von Vollständigkeit vorzuspiegeln, während Richterin und Staatsanwältin gleichzeitig zu blöde sind, die simpelsten rechtlichen Grundlagen zu beachten. Da haben sie nun vom OLG eine bittere Vorlesung bekommen und bekamen es mit Brief und Siegel bescheinigt, dass sie besser nochmal einen Kommentar zu §170 StGB und das Unterhaltsrecht in die Hand nehmen und die liefern wieder so einen Bockmist ab. Lernunfähigkeit? Bösartigkeit? Juristenarroganz?

Nur ein Beispiel: Nicht einmal die Berechnungszeiträume für das Einkommen stimmen. Dazu braucht man keinen einen juristischen Kommentar, das steht sogar in den Unterhaltsleitlinien, dass Einkommen nach Kalenderjahren zu berechnen ist - das letztendliche Jahreseinkommen zählt und nicht etwas von Monat X bis Monat Y. Das ist nämlich gar nicht genau berechenbar, weil wichtige Faktoren fehlen würden, z.B. die Steuerhöhe, die ebenfalls an das Kalenderjahr gekoppelt ist. Gucken wir mal in Wikipedia, was dieser offenbar rätselhafte Begriff bedeutet: „Das Kalenderjahr beginnt mit dem 1. Januar“ [00:00 Uhr] „und endet mit dem nachfolgenden 31. Dezember“ [24:00 Uhr]. Grundschulniveau.

Das Zurechtschnitzen von Berechnungszeiträumen wird wieder und wieder gerügt - diese Landgerichtsrichterin tut es trotzdem. Glaubt die im Ernst, dass ihr komplette Idioten auf der Anklagebank gegenübersitzen, die man nach belieben schurigeln und reinlegen kann?

Das Urteil ist voll mit solchen Punkten. Ich stimme Camper und seinem Anwalt zu, dass hier wieder massenhaft Ansatzpunkte existieren, dagegen vorzugehen. Der Richterin war es wohl wichtiger, wortreich den Eindruck von Belastungseifer zu vermeiden. Nicht nur das ist nicht gelungen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Saarbrücken 3.12.2009: Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB borni 3 9.440 29-01-2010, 13:03
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste